Eine geschriebene Verfassung im formellen Sinn existierte noch nicht. [157] Privates Vermögen lag in den Händen einer relativ kleinen Oberschicht. Jahrhundert n. Chr. Jahrhunderts v. Chr. Überwiegend verständigt sich die Forschung heute darauf, dass mit Diokletian ab 284 n. Chr. Die Verfassung der römischen Republik Über die Staatseinrichtungen Roms in der frühen Zeit finden sich nur wenige Quellen. Zur Rettung einer demokratischen Gesetzgebung hätte es wohl eines Übergangs von einer „unmittelbaren“ zu einer „repräsentativen“ Verfahrensstruktur bedurft. Der epochalen verfassungsrechtlichen Einteilung stellen sich nachfolgende Kritikansätze entgegen, die nach einer abweichenden Einteilung verlangen. Ausführungen von Cassius Dio gelten als weitgehend bedeutungslos, da die sich auf die Königszeit beziehenden Bücher – bis auf wenige Bruchstücke – verloren sind. Die „zentralisierte Hofgewalt“ äußerte sich in einem größeren Beamtenkörper,[154] der aber für die zahlreichen Staatsaufgaben eher noch zu klein und teils nicht gut organisiert war. So kannte die gesamte Antike „keine individuellen Freiheiten vom Staat, sondern nur Privilegien einzelner Gruppen im Staat“. zeichnete sich der politische und wirtschaftliche Niedergang des Reiches deutlich ab. [5] Dieser Staat habe seine Regelungen aus lang erprobtem (longa et invertata consuetudo) und unbestrittenem (consensus omnium) Gewohnheitsrecht bezogen,[6] sowie der Väter heiligen Sitte, mos maiorum. Bei eingehenderer Betrachtung zeigt sich aber eine Verschiebung der Bedeutung der Institutionen. In der Kaiserzeit gilt formal die Verfassung der Republik weiter, jedoch steht über ihr der Prinzeps, sodass sie faktisch keine Be-deutung mehr hat. Zur Frage des Verhältnisses von Gewohnheitsrecht und römischem Gesetzesrecht: Humboldt-Universität Berlin: Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie Römisches Recht. Das byzantinische Reich bestand bis zur Eroberung Konstantinopels durch die Türken im Jahr 1453 fort. [34] Die „gentes“ stellten auch die Volksversammlung, die in 30 Sakralverbände untergliedert war, die sogenannten Kurien. Use features like bookmarks, note taking and highlighting while reading Die Geschichte der Verfassung der römischen Republik (German Edition). Download books for free. [56] Der Senat konnte de jure zwar nur Rat erteilen, de facto schuf er politisch tragende Entscheidungen. Es gab 3 grundlegende Institutionen: Rat (Senat), Volksversammlung (Comitia) und Ämter (Magistrat). 2 Bände. Ab 367 v. Chr. Konstantin ließ sich von Prätorianerpräfekten vor Ort vertreten. [122] Die bürgerlichen Rechtsanfragen wurden zumeist durch die kaiserlichen Sekretariate „a libellis“ und „ab epistulis“ abgearbeitet, gelegentlich antworteten auch vom Kaiser legitimierte Juristen. Die geistige Qualität der früh- und hochklassischen Juristen wurden schmerzlich vermisst. Instruktive Beiträge zum Gewohnheitsrecht: Titus Livius 1, 7, 1; Dionysios von Halikarnassos 1, 86. Die Gesetzgebungskompetenzen und die formelle Zuständigkeit für Gesetzgebungsverfahren lagen in der römischen Republik in unterschiedlichen Händen. mit der Mailänder Vereinbarung unter Konstantin dem Großen (Westkaiser) und Licinius (Ostkaiser). [68] Die lex Aquilia (286 v. Chr. Die Verfassung der Römischen Republik book. Wie sich neues Recht etablieren und das Staatswesen verändern konnte, verdeutlicht die Entstehung der aus den Standeskämpfen hervorgegangenen tribunizischen Gewalt der Volksversammlung. Jahrhunderts“ verzögerte oder vielmehr mit auslöste. [147][148] Trotz seines hohen Sozialprestiges war der Senat sehr inhomogen. Die Auslegung der Gesetze erfolgte dabei streng wortlautgerecht. Die ersten 21 tribūs des römischen Staatsgebiets entstanden angeblich schon bis 495 v. Unter Juristen besteht in diesem Punkt Einigkeit, vor allem wenn berücksichtigt wird, dass das überragend prominente Privatrecht der hohen Kaiserzeit sich kaum im stattgehabten Maße hätte entfalten können, wenn es auf ein rechtlich unsicheres Umfeld staatlicher Ordnung gestoßen wäre, dem letztlich unweigerlich die wirtschaftlichen Anreize gefehlt hätten. Wie sein Vater Vespasian, galt Titus als gerühmter Herrscher. An die Stelle der „Göttlichkeit“ trat zwanglos das „Gottesgnadentum“. mit Sicilia seine erste überseeische Provinz ein. und 311 n. Chr. So war es schon in den XII Tafeln angedacht, denn sie repräsentierten keine gelehrte erkenntnistheoretische Rechtsaufzeichnung, sie brachten politische Zielvorstellungen zum Ausdruck. Die Liktoren waren Hilfsmagistrate, welche die Befehle der Beamten durchsetzen und für die Prätoren und Konsuln eine Ehrengarde bildeten. Es ist davon auszugehen, dass lange nach den Ereignissen die historischen Fakten mit Legenden vermischt worden sein dürften. [138] Die angelsächsische Forschung geht darüber hinaus und bezieht die ständischen Zwangsvereinigungen und die Kirchenorganisation in den staatsrechtlichen Begriff ein.[139]. Ein Abweichen von der Überlieferung bleibt hingegen unentdeckt, wenn die Geschichtsschreiber sich übereinstimmend wiederholen. Die meisten der Gesetzgebungsakte des „Philosophen auf dem Kaiserthron“ zielten auf die Verbesserung der Rechtsstellung der Schwachen. eine endgültige Fassung des prätorischen Edikts, das edictum perpetuum. für die Anerkennung des Christentums als Staatsreligion in der Gestalt der „orthodoxen“ Reichskirche.[104]. Macht ging von den Ämtern keine mehr aus. Ob der Senat als Legislativ- und Exekutivorgan in der Verfassung der Republik zu verstehen sei, wurde insbesondere im 19. und 20. Dieses Recht wurde im Jahr 5 n. Chr. In einer dritten Volksversammlung, der städtischen Stammesversammlung, die während der mittleren Republik in 35 tribūs gegliedert war, wurden Ädilen, Quästoren und die vigintisexviri gewählt. Da ein Gewaltenteilungsprinzip in der Antike nicht vorherrschte, verwundert den heutigen Betrachter die eigentümliche Vermengung grundverschiedener Aufgabenstellungen innerhalb ein und desselben Magistrats. Noch frühere Berichterstatter waren Quintus Fabius Pictor und Lucius Cincius Alimentus, die zu den ältesten Geschichtsschreibern überhaupt zählen. Funktional hatten die Könige die oberste Heerführerschaft und die oberste Priesterschaft inne. Ebenso verblieb die Wahl der Magistraten vorerst bei den Volksversammlungen. [103], Die Verfolgungen endeten erst 313 n. Chr. Um die Regeneration der königlichen Macht zu verhindern, wurde das Amt beaufsichtigt. [71] Das spätrepublikanisch-imperiale Rom erlebte einen tiefgreifenden Wandel in den wirtschaftlichen Beziehungen im Mittelmeerraum, wo es seine Vorherrschaft ausübte. Die Grundherrschaft der Römischen Republik, Bauernbefreiung und die Entstehung der servianischen Verfassung by Neumann, Karl Johannes, 1857-1917. zur kaiserlichen Residenzstadt und umbenannt in Konstantinopel. Massive Kritik äußerte im 12. Sanktionen bei Eheverstößen und Heiraten außerhalb des Standesrechts wurden mit der lex de adulteriis coërcendis und der lex de maritandis ordinibus geregelt. Die offizielle Sprachregelung für Gesetze lautete wieder lex. Im konstitutiven Sinne war das Amt weiterhin grundsätzlich nicht vererbbar. Der als zurückhaltend und bescheiden geltende Begründer der flavischen Dynastie, Vespasian, verfolgte mit seiner pax Flavia (fiskalische) Sicherheitspolitik nach innen. Sie forderten in diesem Zusammenhang auch das Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsmonopol für sich ein. Außerdem entschied die Volksversammlung über Krieg und Frieden und über Todesurteile gegen römische Bürger. So entnahm er sich aus der konsularischen Gewalt (consularis potestas) das Recht auf Prüfung der Geeignetheit von Amtsanwärtern, das Nominationsrecht (nominatio). [8], Ab 235 n. Chr. Oldenbourg, München 1980. Berufs- und Standeswechsel wurden mit hohen Strafen bedroht. [43], Mit dem Sturz des letzten Königs im Jahr 510 v. Chr. [9] Die kritischen Fragen zu den Quellen können nur insoweit überwunden werden, dass eine Mehrzahl von Berichten zum gleichen Lebenssachverhalt sich zur (zumindest eingeschränkten) gegenseitigen Kontrolle eignen. Die Krise war wirtschaftlich ausgelöst insoweit, als an allen politisch relevanten Grenzen das Geld für eine ergiebige Kriegsführung ausging. Die Aufzeichnung selbst verdingt sich der Wahrung des Rechtsfriedens. Der kaiserlich praktizierte Herrschaftsstil wurde bis weit ins Mittelalter literarisch aufgearbeitet, nach Erkenntnissen Berthold Rubins sogar bis hin zum Ende des byzantinischen Reiches. [25] Der letzte König Tarquinius Superbus war nicht mehr vom Willen der Götter getragen, worauf letztlich sein Sturz zurückgeführt wird. Die Verfassung der Römischen Republik (Bleicken, Jochen) ISBN: 9783506994059 - Die Römische Republik umfasst die Zeit von ca. Entsprechend seiner Anliegen im Gesetzesinitiativakt, handelte er als oberstes Rechtsprechungsorgan, ein Amt, das er bei akribischer Sorgfalt mit stoischer Gelassenheit ausübte. durch Morde, Bürgerkrieg und Strukturkrisen suggerierten, der augusteische Prinzipat sei in eine Krise geraten. Trajan, dessen Führungsstil antike Kardinaltugenden verkörperte,[101] vermochte den Prinzipat zu festigen, wenngleich die Kaiser des zweiten Vierkaiserjahres 193 n. Chr. Dessen Söhne sollen nach Livius den Mord am Etrusker L. Tarquinius Priscus in Auftrag gegeben haben, um den „Usurpator“ beseitigt zu wissen, denn sie sahen sich als die legitimen Nachfolger des Vaters. Plünderfeldzüge, Revolten und Verwüstungen waren an der Tagesordnung. Mit ihm sollten die Wirren des Bürgerkriegs und damit der Staatsnotstand überwunden werden. Diokletian versuchte ihr deshalb mit der Einführung der Tetrarchie zu begegnen. Ihre Funktion erschöpfte sich in der formalen Amtsbestätigung von Imperialträgern und der Beteiligung bei zwei klassischen Privatrechtsakten, der adrogatio (Annahme an Sohnes Statt, Adoptivrecht) und dem testamentum calatis comitis (Erbeinsetzungsfragen). Und nu? Sie verdeutlichte imposant die alleinige kaiserliche Deutungshoheit in Glaubensfragen. Um ius auxilii für sich beanspruchen zu können, musste er Amt und Gewalt trennen. Die inhaltlichen und strukturellen Änderungen lassen daher nur den Schluss zu, dass Augustus eine andere, eine neue Rechtsordnung geschaffen hatte.[74]. Im Rahmen der comitia brachte das Gesamtvolk (populus Romanus) seinen politischen Willen zum Ausdruck. Auch das Volk hatte keine institutionelle Basis mehr. Somit war bereits zum Ende der römischen Republik das verfügbare Material dürftig. Regeneriert habe er sich, indem veraltete oder nicht angewendete Rechtsvorstellungen verworfen wurden. Im Gegensatz zum römischen Zivilrecht, das eine umfangreiche Rezeptionsgeschichte aufweist, wurde römisches Staatsrecht in der Folgezeit nur insoweit aufgenommen und fortentwickelt, als es mit den mittelalterlichen (in Deutschland spätmittelalterlichen) Verfassungszuständen vereinbar war und der Ämterverfassung gerecht wurde.